Behandlungshinweise
Wenn Sie eine Therapie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen benötigen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Therapie auf ärztliche Verordnung
In Deutschland gilt sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten, dass Physiotherapie grundsätzlich nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt wird. Ein Arzt sollte den Bedarf einschätzen und festlegen, wie oft und in welchem Umfang die Therapie stattfinden sollte.
Private Fortführung der Therapie
Ist das Behandlungsbudget Ihres Arztes erschöpft, können Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und die Physiotherapie privat fortsetzen. Beachten Sie, dass in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Ärzte, die Verordnen dürfen
Eine Heilmittelverordnung darf ausgestellt werden von:
- Hausarzt / Praktischer Arzt
- Chirurgen (alle Bereiche)
- Orthopäden
- Kieferorthopäden / Zahnärzte
- Internisten
- Neurologen
- HNO-Ärzte
- Gynäkologen
- Kinderärzte
- Rheumatologen
- Kardiologen
- Radiologen
- Psychiater
- Ambulante oder stationäre Operationszentren
Gültigkeit der Verordnung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Rezept, wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, nicht älter als 4 Wochen ist. Ihr Arzt kann bei Bedarf eine Verlängerung ausstellen. Achten Sie darauf, dass die Verordnung von Ihrem Arzt unterschrieben und mit dem Praxisstempel versehen ist, damit sie gültig ist.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine telefonische Absage 24 Stunden im Voraus. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.
Eigenbeteiligung
Bitte beachten Sie, dass bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung anfällt. Diese besteht aus einer Rezeptgebühr von 10,00 € und 10 Prozent des Rezeptwertes. Den fälligen Betrag bitten wir, vor Ihrer ersten Behandlung ausschließlich per Kartenzahlung zu begleichen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und legen Sie bei Behandlungsbeginn einen entsprechenden Nachweis vor.